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Geld

zuschüsse für
privatpersonen

Im Großherzogtum Luxemburg gibt es verschiedene staatliche, kommunale und ENOPRIMES-Unterstützungen für Privatpersonen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen. Gemäß dem großherzoglichen Verordnungsdekret vom 16. April 2021, das das modifizierte großherzogliche Verordnungsdekret vom 23. Dezember 2016 ändert und die Maßnahmen zur Umsetzung des modifizierten Gesetzes vom 23. Dezember 2016 festlegt, das ein Hilfesystem zur Förderung von Nachhaltigkeit, rationeller Energieverwendung und erneuerbaren Energien im Wohnbereich einführt, werden finanzielle Anreize für den Einsatz von erneuerbaren Energien bereitgestellt.

 

Die staatlichen Unterstützungen umfassen Zuschüsse und Darlehen für die Installation von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die Energieeffizienz in Wohngebäuden zu verbessern. Die ENOPRIMES, die ebenfalls Teil dieses Förderregimes sind, bieten zusätzliche Anreize in Form von Prämien für die Implementierung von nachhaltigen Energielösungen.

 

Die Kommunen im Großherzogtum Luxemburg sind auch aktiv an diesen Fördermaßnahmen beteiligt. Sie können lokale Zuschüsse und Steuervergünstigungen für Bürger anbieten, um den Einsatz von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen in Wohngebieten zu fördern. Diese lokalen Initiativen tragen dazu bei, die Umsetzung erneuerbarer Energien auf kommunaler Ebene zu erleichtern und die Nachhaltigkeitsziele des Landes zu unterstützen.

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